Besucht am 30.06.20263 Personen
Rechnungsbetrag: 95 EUR
Guten Tag,
ich würde gerne eine Stellungnahme des Inhabers dazu erhalten, weshalb Kunden Ihres Restaurants von den Toilettenkräften in äußerst unfreundlichem Ton dazu aufgefordert werden, für die Toilettennutzung zusätzlich 50 Cent bzw. 1 Euro zu bezahlen.
Sowohl ich selbst als auch weitere Personen haben diese Erfahrung gemacht. Nach § 27 Abs. 1 GastBauVO NRW dürfen vorgeschriebene Gästetoiletten grundsätzlich nicht nur gegen Entgelt zugänglich sein.
Daher würde ich gerne wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Gebühren von Ihren eigenen Gästen verlangt werden.
Guten Tag,
ich würde gerne eine Stellungnahme des Inhabers dazu erhalten, weshalb Kunden Ihres Restaurants von den Toilettenkräften in äußerst unfreundlichem Ton dazu aufgefordert werden, für die Toilettennutzung zusätzlich 50 Cent bzw. 1 Euro zu bezahlen.
Sowohl ich selbst als auch weitere Personen haben diese Erfahrung gemacht. Nach § 27 Abs. 1 GastBauVO NRW dürfen vorgeschriebene Gästetoiletten grundsätzlich nicht nur gegen Entgelt zugänglich sein.
Daher würde ich gerne wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Gebühren von Ihren eigenen Gästen verlangt werden.
0.5 stars -
"Sehr unseriöser Laden" JohannKaiserGuten Tag,
ich würde gerne eine Stellungnahme des Inhabers dazu erhalten, weshalb Kunden Ihres Restaurants von den Toilettenkräften in äußerst unfreundlichem Ton dazu aufgefordert werden, für die Toilettennutzung zusätzlich 50 Cent bzw. 1 Euro zu bezahlen.
Sowohl ich selbst als auch weitere Personen haben diese Erfahrung gemacht. Nach § 27 Abs. 1 GastBauVO NRW dürfen vorgeschriebene Gästetoiletten grundsätzlich nicht nur gegen Entgelt zugänglich sein.
Daher würde ich gerne wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Gebühren von Ihren eigenen Gästen verlangt werden.
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ich würde gerne eine Stellungnahme des Inhabers dazu erhalten, weshalb Kunden Ihres Restaurants von den Toilettenkräften in äußerst unfreundlichem Ton dazu aufgefordert werden, für die Toilettennutzung zusätzlich 50 Cent bzw. 1 Euro zu bezahlen.
Sowohl ich selbst als auch weitere Personen haben diese Erfahrung gemacht. Nach § 27 Abs. 1 GastBauVO NRW dürfen vorgeschriebene Gästetoiletten grundsätzlich nicht nur gegen Entgelt zugänglich sein.
Daher würde ich gerne wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Gebühren von Ihren eigenen Gästen verlangt werden.